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Die Blutanklage von Damaskus
1840

Im Februar 1840 verschwanden in Damaskus ein Kapuzinerpater und sein Diener. Obwohl keine Fakten dafür sprachen, daß Juden aus Damaskus damit zu tun gehabt hätten, brachte der französische Konsul Ratti-Menton das altbekannte Ritualmordgerücht in Umlauf, das schon im Mittelalter dazu diente, Juden zu töten und zu vertreiben. Es wurde behauptet, daß christliches Blut für Rituale des bevorstehenden Passahfestes benötigt würde. Er sorgte dafür, daß bekannte Juden gefangen und gefoltert wurden.
Erst durch Berichte des österreichischen Konsuls Merlato wurde die Affäre in Europa bekannt und Zeitungen berichteten jetzt über die Vorgänge in Damakus. Je nach Ausrichtung wurde als gegebenes Faktum beschrieben, daß Juden Christenblut trinken oder die Absurdität der Anschuldigungen und die Unmenschlichkeit der Folter dargestellt.

Erst am 6. September 1840 wurde die Anklage fallengelassen, und die überlebenden angeklagten Juden in Damaskus wurden freigelassen.

Eine ausführliche Darstellung der Ereignisse beschrieb Heinrich Graetz in seiner »Geschichte der Juden«, Band 11 (1. Auflage 1870, 2. Auflage 1900):
Das Jahr 1840 und die Blutanklage von Damaskus



Die Damaskus-Affäre war der Anlaß für Heinrich Heine das Fragment von »Der Rabbi von Bacherach« im gleichen Jahr in »Der Salon IV« zu veröffentlichen.

Heine schrieb außerdem in mehreren Artikeln für die Augsburger »Allgemeine Zeitung« über die Affäre:



© Wolfgang Fricke